Beitragsordnung

§ 1 Allgemein

  1. Dies ist die Beitragsordnung des Erster Aschaffenburg K-Pop Appreciation Club n.e.V.

  2. Sie kann vom Vorstand jederzeit nach Benachichtigung aller Mitglieder geaendert werden, diese Benachichtigung muss, um möglichen Einspruechen Zeit zu geben mindestens eine Woche vor in Krafttreten geschehen.

  3. Die Beitragsordnungsaenderung durch den Vorstand wirkt sich nicht auf bestehende Mitglieder aus.

  4. Die Beitragsordnungsaenderung durch die Mitgliederversammlung wirkt sich bei Bedarf auf bestehende Mitglieder aus.

§ 2 Aenderungs Einsprueche

  1. Sollte vor Anederung der Beitragsordnung durch ein Vereinsorgang schriftlich Einspruch erhoben worden sein, wird diese auf der naechsten MV diskutiert, bis zu einem Beschluss auf besagter MV bleibt die alte Ordnug bestehen.

§ 3 Beitraege

  1. Mitglieder zahlen monatlich Beitrag.
    a. Ordentliche Mitglieder zahlen einem Beitrag von i (Nach §3.14 Satzung) nach Absprache mit dem Vorstand.
    b. Foerdermitglieder zahlen ein Vielfaches von n, wo n gleich 3€
    c. Familientickets zahlen ein Vielfaches von i (Nach §3.14 Satzung)

  2. In Einzelfaellen kann mit dem Vorstand ein anderer Mitgliedsbeitrag ausgehandelt werden.

  3. Mitgliedsbeitraege werden an den Vorstand bezahlt, moegliche Zahlungsoptionen beinhalten:
    a) in Versiegeltem Bargeldumschlag, fuer Monatliche
    b) in Aktenkoffer, fuer Jahrliche
    c) optional in ominösen Sack mit Dollar-Symbol fuer im Dezember stattfindenen Zahlungen, wobei bei Verkleidung als K-pop-idol ein Rabatt von 20% auf den steuerpflichtigen Anteil des Beitrages entspricht.